Aufnahmebedingungen
Für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 gelten folgende Bedingungen:
Mittelschüler sind geeignet, wenn
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Für Gymnasiasten, Realschüler und Schüler des M-Zuges (Mittelschule) gilt:
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Die Aufnahme in die 7. Klasse erfolgt frühestens nach Abschluss der 6. Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums.
(Höchstalter: Bei Eintritt sollte am 30. Juni das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.)
Schüler der 6. und 7. Klassen können direkt oder nach bestandener Aufnahmeprüfung in die 7. Klasse der Wirtschaftsschule übertreten. Für eine vertrauliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Achtung:
Für Schüler des Gymnasiums, der Realschule und der Mittelschule besteht die Möglichkeit des Übertritts in eine höhere Jahrgangsstufe. Eine frühzeitige persönliche Beratung wird hierbei jedoch dringend empfohlen.
Für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 gelten folgende Bedingungen:
Mittelschüler
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Nachweis des qualifizierenden Mittelschulabschlusses oder erfolgreicher Besuch der Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges oder im Jahreszeugnis der 9. Klasse des M-Zuges in den Fächern Deutsch und Englisch jeweils mindestens die Note 4, wenn die 9. Klasse ohne Erfolg durchlaufen wurde oder die 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule erfolgreich durchlaufen wurde. Eine endgültige Aufnahme ist in diesem Fall vom Bestehen der Probezeit abhängig.
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Realschüler
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Nach erfolgreichem Besuch der 9. Klasse oder im Jahreszeugnis der 9. Klasse in den Fächern Deutsch und Englisch jeweils mindestens die Note 4, wenn die 9. Klasse ohne Erfolg durchlaufen wurde.
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Gymnasiasten
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wie Realschüler
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Eine Aufnahmeprüfung in die 2-stufige Wirtschaftsschule findet nicht statt.