Überblick

Der Einstieg in die WSW

Aufnahmebedingungen

Für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 gelten folgende Bedingungen:

Mittelschüler sind geeignet, wenn

 

  • sie im Zwischenzeugnis der Mittelschule eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder diese Durchschnittsnote durch die Aufnahmeprüfung für Mittlere-Reife-Klassen an Mittelschulen oder im Jahreszeugnis erreichen.
  • die erforderliche Gesamtdurchschnittsnote schlechter als 2,66 ist und im Probeunterricht in beiden Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einmal die Note 3 und einmal die Note 4 erzielt wurde. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Wirtschaftsschule auch besucht werden, wenn in beiden Fächern die Note 4 erzielt wurde.

 

Für Gymnasiasten, Realschüler und Schüler des M-Zuges (Mittelschule) gilt:

 

Die Aufnahme in die 7. Klasse erfolgt frühestens nach Abschluss der 6. Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums.

 

(Höchstalter: Bei Eintritt sollte am 30. Juni das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.)

 

Schüler der 6. und 7. Klassen können direkt oder nach bestandener Aufnahmeprüfung in die 7. Klasse der Wirtschaftsschule übertreten. Für eine vertrauliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Achtung:

Für Schüler des Gymnasiums, der Realschule und der Mittelschule besteht die Möglichkeit des Übertritts in eine höhere Jahrgangsstufe. Eine frühzeitige persönliche Beratung wird hierbei jedoch dringend empfohlen.

 

 

Für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 gelten folgende Bedingungen:

 

Mittelschüler

 

Nachweis des qualifizierenden Mittelschulabschlusses oder

erfolgreicher Besuch der Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges oder

im Jahreszeugnis der 9. Klasse des M-Zuges in den Fächern Deutsch und Englisch jeweils mindestens die Note 4, wenn die 9. Klasse ohne Erfolg durchlaufen wurde oder

die 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule erfolgreich durchlaufen wurde. Eine endgültige Aufnahme ist in diesem Fall vom Bestehen der Probezeit abhängig.

 

Realschüler

 

Nach erfolgreichem Besuch der 9. Klasse oder

im Jahreszeugnis der 9. Klasse in den Fächern Deutsch und Englisch jeweils mindestens die Note 4, wenn die 9. Klasse ohne Erfolg durchlaufen wurde.

 

Gymnasiasten

 

wie Realschüler

 

 

Eine Aufnahmeprüfung in die 2-stufige Wirtschaftsschule findet nicht statt.

   
   

 

Aktuelles: Unter "Informationen"

 

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